Inhalt
- Geltungsbereich und Vertragspartner
- Vertragsabschluss
2.1 Angabe von relevanten Informationen - Preise
3.1 Zusätzliche Kosten: Anfahrt für Einsätze außerhalb von Wien
3.2 Preise, die von der Kinderanzahl abhängig sind
3.3 Anzahlung
3.4 Bezahlung des Restbetrages
3.5 Zahlungsverzug - Haftung und Sicherheit der Kinder
4.1 Aufsichtspflicht
4.2 Gesundheitlicher Zustand der Kinder
4.3 Schadenersatzansprüche
4.4 Information der Agentur
4.5 Allergische Reaktionen
4.6 Sicherheitsvorkehrungen
4.7 Persönliche hygienische Bedürfnisse - Durchführung der Veranstaltung
5.1 Location
5.2 Materialien
5.3 Unterhaltungsprogramm - Rücktritt / Stornierung
6.1 Ersatztermin
6.2 Komplettstornierung
6.3 Stornierung durch die Agentur
6.4. Wetterbedingte Planänderungen und höhere Gewalt - Sonstiges
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Veranstalter (nachfolgend “Kunde”) und der Kinderanimationsagentur Bienenkinder (nachfolgend “Agentur”) abgeschlossen werden. Diese gelten für private Konsumenten und gewerbliche Kunden und sind integrierender Bestandteil eines jeden Vertrages. Es gelten die AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das schriftliche Angebot der Agentur zu den darin angeführten Bedingungen per E-Mail bestätigt. Eine Ausnahme im Falle höherwertiger Buchungen siehe 3.3.
Etwaige Angebote der Agentur behalten ab Zustellung für 30 Tage ihre Gültigkeit und können eventuell, bevor Sie eine Buchung bestätigt und den Vertrag dadurch abgeschlossen haben, noch abgeändert oder zurückgezogen werden. Dies ist in der Regel nur dann nötig, wenn sich in sehr kurzer Zeit Randbedingungen deutlich verändern. In diesem Fall werden Sie selbstverständlich benachrichtigt und erhalten ein aktualisiertes Angebot.
2.1 Angabe von relevanten Informationen
Bei der Buchung einer Veranstaltung müssen die Gesundheitsdaten der Kinder und für die Veranstaltung relevante Daten (Kinderzahl, Alter der Kinder, Ort, etc.) von Ihnen rechtzeitig an die Agentur übergeben werden – im Idealfall spätestens bei der Bestätigung der Buchung von Seiten der Agentur.
3. Preise
Die angegebenen Preise enthalten gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine Umsatzsteuer und gelten für Einsätze in Wien.
3.1 Zusätzliche Kosten: Anfahrt für Einsätze außerhalb von Wien
Findet die Veranstaltung außerhalb der Grenzen von Wien statt, berechnen wir die Anfahrtskosten individuell. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu uns auf für ein Angebot.
3.2 Preise, die von der Kinderanzahl abhängig sind
Im Angebot ist explizit angegeben, ob der Preis der Veranstaltung von der teilnehmenden Kinderanzahl abhängt. Der in Rechnung gestellte Betrag hängt von der tatsächlich anwesenden Kinderanzahl ab und kann daher vom Angebot abweichen, sofern uns eine zu niedrige Kinderanzahl bekannt gegeben wurde. Bitte beachten Sie, dass der Angebotspreis auch bei einer niedrigeren anwesenden Kinderanzahl nicht unterschritten werden kann.
3.3 Anzahlung
Bei Angeboten ab 200 € ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30% des Auftragswertes bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung zu bezahlen. In diesem Fall ist der Vertrag erst nach Eingang der Anzahlung auf dem Konto der Agentur gültig. Sollte dies nicht möglich sein (beispielsweise weil der Vertrag kurzfristig abgeschlossen wird), vereinbart die Agentur die Bedingungen einer Anzahlung individuell mit dem Kunden.
3.4 Bezahlung des Restbetrages
Der verbleibende Restbetrag ist direkt im Anschluss an die Veranstaltung in bar zu bezahlen.
Sollte eine Barzahlung nicht möglich sein, ist der fällige Betrag unverzüglich und binnen 7 Kalendertagen auf das Konto der Agentur einzuzahlen. Als Eingangsdatum gilt das Datum der Gutschrift auf dem Konto der Agentur.
3.5 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug von bis zu 300 Euro werden Mahnspesen und Verzugszinsen in Höhe von 2 Euro pro überfälligem Kalendertag fällig. Bei Zahlungsverzug eines Betrages ab 300,01 Euro werden Mahnspesen und Verzugszinsen in Höhe von 1% des offenen Betrages pro überfälligem Kalendertag fällig.
Nach Ablauf von 2 Monaten Zahlungsverzug werden die Forderungen an ein Inkassobüro übergeben und daraus resultierende, anfallende Inkassospesen werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
4. Haftung und Sicherheit der Kinder
Die Agentur und ihr Team bietet – sofern nicht im Angebot ausdrücklich anders angeboten – ein individuelles Unterhaltungsprogramm für Kinder und/oder Erwachsene an. Die Agentur (oder eine Person aus Ihrem Team) übernimmt jedoch keine Kinderbetreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt daher auf eigenes Risiko. Die Aufsicht obliegt nicht den Mitarbeitern der Agentur, sondern dem Auftraggeber. Die Agentur ist nicht verantwortlich für auftretende Allergien und Verletzungen, die während einer Veranstaltung entstehen.
4.1 Aufsichtspflicht
Eltern oder andere anwesende Betreuungspersonen sind weiterhin selbst für ihre Kinder verantwortlich. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Dauer der Veranstaltung bei den jeweiligen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bzw. den von ihnen beauftragten Aufsichtspersonen. Eltern haften für ihre Kinder und durch sie verursachte Schäden.
Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht soll daher mindestens:
Bei Kindern unter 2 Jahren jeweils zumindest ein Elternteil pro Kind an der Veranstaltung teilnehmen.
Bei Kindern ab 2 Jahren, pro 3 Kinder eine vom Kunden gestellte Aufsichtsperson anwesend sein.
Ab einem Durchschnittsalter ab 5 Jahren eine vom Kunden gestellte Aufsichtsperson pro 6 teilnehmender Kinder anwesend sein.
4.2 Gesundheitlicher Zustand der Kinder
Sollte ein Kind an gesundheitlicher Beeinträchtigung – welcher Art auch immer – leiden, ist ein Elternteil verpflichtet, eine geeignete Aufsichtsperson für dieses Kind zusätzlich beizustellen.
4.3 Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
4.4 Information der Agentur
Sie müssen sichergehen, dass die Agentur alle notwendigen Informationen und gesundheitsrelevanten Informationen zum Gesundheitsstatus der Kinder rechtzeitig vor der Veranstaltung erhält. Die Agentur und seine Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, ein Kind aus Sicherheitsgründen von der Veranstaltung auszuschließen (in solch einem seltenem Fall werden Sie rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt). Bei Änderungen zum Gesundheitsstatus muss die Agentur unverzüglich kontaktiert werden (z.B. bei Allergien, Krankheiten, gesundheitliche Verfassung oder andere Veränderungen, von denen Sie erfahren.)
4.5 Allergische Reaktionen
Trotz aller Hygiene und der hohen Qualität der verwendeten Materialien beim Kinderschminken kann ein Kind allergisch reagieren. Es liegt im Ermessen der Eltern, ob sie ihr Kind schminken lassen oder nicht.
4.6 Sicherheitsvorkehrungen
Sie bestätigen, dass alle Risiken, die die Veranstaltung betreffen, Sie selbst verantworten. Daher sind Sie auch verantwortlich entsprechende Sicherheits- und Versicherungsvorkehrungen zu treffen.
4.7 Persönliche hygienische Bedürfnisse
Die anwesenden Mitarbeiter assistieren nicht bei persönlichen hygienischen Bedürfnissen der Kinder. Hierfür sind die Eltern oder die Aufsichtsperson zuständig.
5. Durchführung der Veranstaltung
5.1 Location
Wenn Sie die Location für die Veranstaltung zur Verfügung stellen, sind Sie dazu verpflichtet:
5.1.1 der Agentur und autorisierten Mitarbeitern zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung einen Zutritt zu ermöglichen und eine für diese Zwecke nutzbare Location auszuwählen, damit die Agentur und all ihre Mitarbeiter die notwendigen Vorbereitung treffen und die Veranstaltung durchführen können;
5.1.2 für das vereinbarte Programm einen passenden Veranstaltungsraum auszuwählen und die Sicherheit der Personen am Veranstaltungsort zu gewährleisten.
5.1.3 die Agentur ehestmöglich über wichtige und relevante Änderungen am Veranstaltungsort zu informieren. Falls diese Änderungen eine Durchführung der Veranstaltung aus Sicherheits- oder anderen Gründen nicht mehr zulassen, ist die Agentur berechtigt den Vertrag zu kündigen und etwaige bereits angefallen Kosten in Rechnung zu stellen.
5.2 Materialien
Die Agentur und seine Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, alle Materialien für Spiele und andere Aktivitäten (wie zum Beispiel Kinderschminken oder Luftballon modellieren) zum Veranstaltungsort zu bringen. Für eine passende Räumlichkeit sowie eine geeignete Einrichtung und Sanitäranlagen ist der Kunde verantwortlich. Zusätzlich müssen vom Kunden mindestens ein Tisch und zwei Stühle / eine Bank zur Verfügung gestellt werden, wenn Kinderschminken Teil des gebuchten Angebots ist.
5.3 Unterhaltungsprogramm
Die Agentur behält sich das Recht vor, das angekündigte Programm wegen vorhandener Bedingungen und äußerer Umstände (z.B. Platzmangel) vor Ort und am Tag der Veranstaltung abzuändern.
6. Rücktritt / Stornierung
Stornierungen sind immer schriftlich an anfrage@kinderanimation.org zu richten.
6.1 Ersatztermin
Im Falle der Stornierung des geplanten Termines aufgrund Krankheit oder sonstigen wichtigen Gründen seitens des Kunden, werden sich beide Parteien um einen Ersatztermin bemühen (max. innerhalb von 3 Kalendermonaten, ansonsten wird die Absage zu einer Komplettstornierung)!
6.2 Komplettstornierung
Sollte die Stornierung (aus welchen Gründen auch immer) vom Kunden ausgegangen sein und sich die Parteien auf keinen Ersatztermin einigen können oder vom Kunden kein Ersatztermin gewünscht werden, dann erklärt sich der Kunde bereit, folgende Stornogebühren zu übernehmen:
6.2.1 Bei Stornierung bis 10 Kalendertage vor der geplanten Veranstaltung: 40% der Rechnungssumme
6.2.2 Bei Stornierung bis 5 Kalendertage vor der geplanten Veranstaltung: 50% der Rechnungssumme
6.2.3 Bei Stornierung bis 1 Kalendertag vor der geplanten Veranstaltung: 70 %
6.2.4 Bei Stornierung am Tag der Veranstaltung: 90 %
6.3 Stornierung durch die Agentur
Sollte die Stornierung von der Agentur eingeleitet worden sein und man sich auf keinen Ersatztermin einigen können, wird die komplette (An-)Zahlung refundiert. Dem Kunden entstehen in diesem Fall keine direkten Kosten der Agentur gegenüber. Der Kunde hat keinen Ersatzanspruch.
6.4. Wetterbedingte Planänderungen und höhere Gewalt
Sollte die Veranstaltung im Freien stattfinden und das Wetter eine Veranstaltung beeinträchtigen, so ist der Kunde verantwortlich eine geeignete, geschützte Räumlichkeit als Alternative anzubieten. Andernfalls muss die Veranstaltung abgebrochen werden und wird nicht erstattet. Sollte die Veranstaltung wegen einer schlechten Wettervorhersage bereits im Vorfeld verschoben werden, so gelten die unter Punkt 6.1 sowie 6.2 geregelten Bedingungen.
Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Streik, Epidemie etc.) entfallen die Stornogebühren und die Anzahlung wird refundiert. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Ersatzanspruch.
Unter höherer Gewalt wird jede Leistungsstörung für die Vertragsdurchführung verstanden, die weder auf Verschulden des Kunden noch der Agentur zurückzuführen ist, noch kraft des Gesetzes oder Rechtsgeschäfts oder nach im Geschäftsverkehr geltenden Auffassungen zulasten des Abnehmers geht.
7. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Es liegt das österreichische Recht zugrunde.